Der Beitrag befasst sich mit Anti-Graffiti-Systemen (AGS) hinsichtlich der rechtlichen Situation, ihrer Gebrauchseignung, verkehrsbauspezifischen Anforderungen sowie der Anwendung von AGS. AGS bestehen im allgemeinen aus den Komponenten Graffitiprophylaxe und Reinigungstechnologie. Durchgesetzt haben sich auf dem Markt drei Klassen mit den Bezeichnungen permanente, semipermanente und temporäre AGS. Die permanenten AGS zeigen insbesondere nach Bewitterung die höchste Funktionalität. Die niedrigste Funktionalität besitzen temporäre AGS. Erfüllen die AGS die definierten verkehrsbauwerksspezifischen Anforderungen, werden sie für die Anwendung zugelassen und bei der BASt im 'Verzeichnis der geprüften AGS für die Anwendung auf Betonflächen' geführt. Die Veröffentlichung erfolgt im Internet unter www.bast.de/htdocs/qualitaet/dokument/doku.htm. Die Regelungen zu den AGS sind in die ZTV-ING Teil 3 - Massivbau, Abschnitt 2 - Bauausführung übernommen worden. Zur Zeit läuft ein Anschlussprojekt mit der Thematik 'Dauerhaftigkeit von permanenten AGS'. Erwartet werden Antworten auf die Frage, ob die in den ZTV-ING allgemein vorgesehene Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren auf die permanenten AGS übertragbar ist.


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    Titel :

    Schutzmaßnahmen gegen Graffiti - Ein Projekt der Bundesanstalt für Straßenwesen


    Beteiligte:


    Erscheinungsdatum :

    2003


    Format / Umfang :

    5 Seiten, 3 Bilder, 9 Quellen



    Medientyp :

    Aufsatz (Konferenz)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Schutzmaßnahmen gegen Graffiti

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