Im Rahmen der Gefahrguttransportüberwachung war fehlende Ladungssicherung beim Gefahrguttransport schon seit langer Zeit ein Kontrollthema. Zunehmend stellte sich bei Überprüfungen heraus, dass auch bei anderen Gütern die Ladungssicherung zur Vermeidung von Unfällen verbessert werden musste. In der Arbeitsschutzverwaltung NRW stellte man sich die Frage, ob Möglichkeiten gegeben sind, im Rahmen der Eigenzuständigkeit korrigierend einzugreifen. Zunächst muss geklärt werden, welche Schutzziele eine ordnungsgemäße Ladungssicherung hat. Es sind die gleichen, wie sie aus dem Gefahrgutrecht bekannt sind: Schutz der Öffentlichkeit und des Personals, Schutz von Einrichtungen, Schutz des Gutes selbst und Umweltschutz. Die Verantwortlichen in den betrieben können im Rahmen der Aufgaben der staatlichen Arbeitsschutzverwaltung angesprochen werden. Eine Mischung aus Information, Beratung und Überwachung bestimmt die Vorgehensweise der Arbeitsschutzverwaltung in NRW beim Thema Ladungssicherung. Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, die für alle Arbeitsbereiche eines Betriebes vom Unternehmer anzufertigen ist, muss auch für die Bereiche der Verladung und Beförderung erstellt werden. Weitere Maßnahmen wie die Unterweisung der Beschäftigten sind selbstverständlich erforderlich. Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung geht aus der Sicht der Arbeitsschutzverwaltung in der Regel vom Unternehmer aus.
Ladungssicherung und Arbeitssicherheit - 2 Aspekte der Transportsicherheit
Goods securing and industrial safety. Aspects of transport safety
2002
13 Seiten, 2 Bilder, 8 Tabellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Ladungssicherung und Arbeitssicherheit 2 Aspekte der Transportsicherheit
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