Die zeitwertgerechte Instandsetzung von Kraftfahrzeugen stellt keine Abweichung von bisherigen rechtlichen Grundlagen bei der Unfallschadenabwicklung dar. Wird die Fahrzeuginstandsetzung unter Zuhilfenahme von Gebrauchtteilen durchgeführt, wird bei der Schadensfeststellung regelmäßig dort, wo Teileersatz vorgesehen ist, mit Neuteilen kalkuliert. Von der haftpflichtschadenrechtlichen Situation unterscheidet sich die vertragsrechtliche, also die kaskoschadenrechtliche Konstellation grundlegend. Hier können die Vertragspartner zumindest seit 1994 den Vertragsinhalt frei aushandeln. Der Versicherer könnte also mit dem Versicherungsnehmer eine vertragliche Regelung dahingehend treffen, dass grundsätzlich die Reparatur des Fahrzeuges mit Altteilen zu erfolgen hat. Das Regel-Ausnahme-Verhältnis im Haftpflichtschadenfall könnte kaskoschadenrechtlich umgekehrt werden dergestalt, dass nur dann, wenn ein Altteil nicht verfügbar ist, die Instandsetzung mit einem Neuteil erfolgen kann. Der Sachverständige ist vielmehr gefordert, eine Bewertung dahingehend abzugeben, ob sich technische Einschränkungen bei der zeitwertgerechten Instandsetzung ergeben, in welcher Form der Schaden zu kalkulieren ist bzw. eine Aussage dazu, inwieweit sich die Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen bei Berücksichtigung der zeitwertgerechten Instandsetzung verändert. Der Aufwand der Tätigkeit des Kfz-Sachverständigen wird bei Umsetzung der zeitwertgerechten Instandsetzung noch verantwortungsvoller, qualifizierter und letztlich auch zeitaufwendiger werden. Dem Sachverständigen obliegt die Beantwortung der Frage, welche Teile überhaupt theoretisch für eine zeitwertgerechte Instandsetzung in Frage kommen. In einem zweiten Schritt muss er dann darlegen können, ob die von ihm für die zeitwertgerechte Instandsetzung ausgewählten Teile konkret als Altteile verfügbar sind, wo sie verfügbar sind und zu welchen Preisen sie verfügbar sind. Obwohl die Diskussion um die Zulässigkeit der Verwendung von gebrauchten Teilen bereits seit 1999 geführt wird, hat sich in der Praxis die Unfallschadenabwicklung mit gebrauchten Teilen bisher nicht durchsetzen können.
Unfallschaden mit gebrauchten Teilen aus Sicht des Autofahrers
Vom Auto zum Auto - die Automobilverwertung im interdiziplinären Spannungsfeld, Tagung, 2001 ; 117-125
VDI-Berichte ; 1623
2001
9 Seiten
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Unfallschaden mit gebrauchten Teilen aus Sicht des Autofahrers
British Library Conference Proceedings | 2001
|Unfallschäden effektiv beseitigen
IuD Bahn | 2002
|Die regeltaetigkeit des autofahrers bei kursabweichungen
Tema Archiv | 1972
|Abhandlungen - Der Risikohaushalt des Autofahrers
Online Contents | 1999
|Die Regeltätigkeit des Autofahrers bei Kursabweichungen
TIBKAT | 1972
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