Auf der Grundlage experimenteller, systematischer Untersuchungen zur Intensitäts- und Bandbreitenabhängigkeit physiologischer Reaktionen bei Schaubelastungen wurde ein 'Übersteuerungskriterium für vegetative Funktionen' als Unzumutbarkeitsgrenze infolge gesundheitlicher Gefährdungen von 19 x 99 dB(A) von Jansen [1 bis 3] vorgeschlagen. Maschke et al. [4; 5] unterstellten aufgrund lärmphysikalischer Überlegungen falsche Berechnungen. Dabei werden jedoch die physiologischen Prozesse, die zugrunde liegenden unterschiedlichen experimentellen Ergebnisse, das Anliegen dieser Unzumutbarkeitsgrenze und die notwendige Plausibilität von Ergebnissen insbesondere unter medizinischen Gesichtspunkten vernachlässigt. Obwohl dieser Grenzwert epidemiologisch nicht gesichert ist, was anerkanntermaßen extrem schwierig ist, und es durchaus auch andere Zugangsmöglichkeiten zur Festlegung von Unzumutbarkeitsgrenzen für Maximalpegel gibt, bleibt dieser Immissionswert für Gefährdungen ein Präventivangebot. Zumutbarkeitsgrenzen unter dem Belästigungsaspekt müssen deutlich niedriger liegen, beinhalten dann auch weitgehend den gesundheitlichen Schutz, lassen aber auch in der Realität viel mehr Spielraum für Abweichungen.
Präventivmedizinische Überlegungen zu Fluglärm-Orientierungswerten für Einzelschallereignisse am Tag
Preventive reflections on orienting guidelines for single events of airplane noise during daytime
Zeitschrift für Lärmbekämpfung ; 49 , 1 ; 7-12
2002
6 Seiten, 4 Bilder, 27 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Fluglärm - Neuer Fluglärm gleich alter Fluglärm?
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