Das Internationale Übereinkommen zum Verbot chemischer Waffen und ihrer Vernichtung ist nun vier Jahre in Kraft. In Kürze wird die Vorbereitungsarbeit für die erste Überprüfungskonferenz zum Chemiewaffenübereinkommen, die im Jahre 2003 tagen wird, beginnen. Es ist daher angemessen zu fragen, wie die Organisation zum Verbot chemischer Waffen (OPCW) in Den Haag und die Vertragsstaaten des Übereinkommens mit der Vertragsimplementierung vorangekommen sind, da das Inkrafttreten des Teststoppvertrages nicht vorankommt, die Fertigstellung des Protokolls zum B-Waffen-Vertrag vor Jahresende keineswegs sicher ist und die Genfer Abrüstungskonferenz nach wie vor lahm gelegt ist, weil sich die Verhandlungspartner nicht auf eine gemeinsame Tagesordnung einigen können. 143 Staaten sind dem C-Waffen-Übereinkommen beigetreten. Weitere 31 Staaten haben den Vertrag zwar gezeichnet, aber (noch) nicht ratifiziert. Israel, Libyen, Ägypten, Libanon und Syrien sind dem Vertrag nicht beigetreten. Dasselbe gilt für Nordkorea. 61 C-Waffen-Herstellungsanlagen wurden von elf Vertragsstaaten gemeldet. Bedenklich ist, dass in Russland auch vier Jahre nach dem Inkrafttreten des Übereinkommens die Vernichtung von C-Waffen nicht eigentlich begonnen hat.
Abrüstungsabkommen in der (Realisierungs-)Krise. Chemiewaffen
Nachrichten aus der Chemie ; 49 , 12 ; 1416-1418
2001
3 Seiten, 1 Bild, 3 Quellen
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