Der ÖPNV hat der Befriedigung von Mobilitätsbedürfnissen zu dienen. Mit Vorlage des Grünbuchs 'Das Bürgernetz' in 1996 hat die EU-Kommission angekündigt, sie wolle den Rechtsrahmen für den ÖPNV ändern. Unabhängig von diesen Ausführungen im Grünbuch vertritt die Kommission die Auffassung, dass der ÖPNV ein Teil des Europäischen Binnenmarktes ist. Sie fordert den ungehinderten Marktzugang und die Beseitigung jeder Form von Wettbewerbsverzerrungen oder Diskriminierung. Mit dem Hinweis auf die Niederlassungsfreiheit bestreitet sie das Argument, dass der ÖPNV nur lokale oder regionale Angelegenheit ist. Hingegen vertritt die Gewerkschaft ÖTV die Auffassung, dass der ÖPNV nicht vom EG-Vertrag erfasst wird. Im Ergebnis ist festzustellen, dass große Rechtsunsicherheit besteht. Weder die Aufgabenträger noch die Genehmigungsbehörden haben eindeutige Klarheit über die tatsächliche Rechtssituation. Auch die Verkehrsbetriebe brauchen Klarheit darüber, ob der ÖPNV unter das europäische Gemeinschaftsrecht fällt oder nicht. Der eingeleitete europäische Wettbewerb hat teilweise schon zu Veränderungen in den gesellschaftsrechtlichen und organisatorischen Strukturen der ÖPNV-Betriebe geführt. Am Beispiel der Kasseler Verkehrs-Gesellschaft (KGV) wird diese beispielhaft dargestellt.
Neuer Ordnungsrahmen für ÖPNV-Betriebe: Kasseler Verkehrs-Gesellschaft AG im Wettbewerb?!
Zeitschrift für öffentliche und gemeinwirtschaftliche Unternehmen ; 24 , 1 ; 92-105
2001
14 Seiten, 3 Bilder, Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Neuer Ordnungsrahmen: ÖPNV-Betriebe im Wettbewerb
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