Viele Ziele der Altautorichtlinie sind gut, richtig und gerechtfertigt. Erfreulich ist, daß die Richtlinie die recyclingfreundliche Gestaltung und Konstruktion von Kraftfahrzeugen einfordert. Das wird als große Chance für Aluminium bewertet, weil weitere Anwendungsbreiche für den Einsatz von Aluminium im Kraftfahrzeugbau gesehen werden. Die gute Organisation und hohe Wirksamkeit des Aluminiumrecyclings wird von den nationalen europäischen Gesetzgebern anerkannt. Jetzt liegt die endgültige Fasung der Europäischen Altautorichtlinie vor. In Zukunft werden präzise Vorschriften auf europäischer Ebene den Umgang mit Kraftfahrzeugen am Ende der Nutzungsphase regeln. Das Ziel der Richtlinie stimmt grundsätzlich mit den entsprechenden Ansätzen auf nationaler Ebene überein. Die Mitgliedsländer müssen sicherstellen, daß Werkstoffe und Bauteile von Kraftfahrzeugen, die nach dem 1. Juli 2003 in Verkehr gebracht werden, kein Blei, Quecksilber, Kadmium oder sechswertiges Chrom enthalten. Soweit es Aluminium betrifft, akzeptiert der Anhang II bis zu 0,4 Gewichtsprozent Blei im Aluminium. Die meisten Aluminiumlegierungen fallen damit nicht unter das Bleiverbot. Die bedeutendste Vorschrift aus Sicht der Automobilproduzenten und der Kraftfahrzeugimporteure ist die Verpflichtung, Altfahrzeuge vom Letzthalter und/oder Eigentümer ohne Kosten zurückzunehmen. Ausführliche Betrachtungen zu den Auswirkungen der Altautorichtlinie auf das Aluminiumrecycling, dessen Organisation und Wirtschaftlichkeit.
Europäische Altautorichtlinie beeinflusst die Wiederverwertung von Aluminium
European guideline on old automobiles affects the recovery of aluminium
Aluminium ; 76 , 11 ; 927-934
2000
8 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch , Englisch
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