Ein neues Konzept zur ökologischen Neuordnung der Altautoentsorgung in Deutschland, das im ApriI 2000 in Kraft getreten ist, wird vorgestellt. Es umfasst Maßnahmen auf freiwilliger, kooperativer Basis der beteiligten Wirtschaftskreise (FSV - Freiwillige Selbstverpflichtung) und eine 'schlanke' ordnungsrechtliche Regelung (AltautoV) für die Bereiche, in denen freiwillige Lösungen zur Zielerreichung weder möglich noch sachgerecht sind. Als umweltpolitischer Kern des Konzepts ist die Verringerung der Deponiebeanspruchung durch zu entsorgende Altautoabfälle anzusehen. Entsprechende Maßnahmen zur Senkung des Abfallaufkommens aus der Altautoentsorgung wurden eingeleitet und deren Ergebnis über ein neu entwickeltes, praktikables Monitoringkonzept kontrolliert. Durch einen von der Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission vorgelegten Entwurf für eine Richtlinie zur Entsorgung von Altfahrzeugen werden die deutschen Erfolge auf dem Gebiet der Altautoentsorgung gefährdet. Das betrifft insbesondere die kostenlose, rückwirkende Rücknahme von Altfahrzeugen, die hohen stofflichen Recyclingquoten und die vorgeschlagenen Materialverbote. Nach Kritik von mehreren Seiten hat das Europäische Parlament Änderungsanträge gestellt, die vom Europäischen Rat größtenteils übernommen wurden. Für viele andere Anträge werden derzeit die Kompromisslinien definiert. Kommt es zu keiner Einigung zwischen Rat und Parlament, sind Vermittlungsverfahren einzuberufen, deren Ergebnis abzuwarten ist.
Die ökologische Neuordnung der Altautoentsorgung. Die Umsetzung der deutschen Altautoverordnung und der Freiwilligen Selbstverpflichtung sowie die Darstellung der geplanten EU Altautorichtlinie
UWF Umweltwirtschaftsforum ; 8 , 2 ; 36-40
2000
5 Seiten, 1 Bild
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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