Der Bau der Eisenbahnen in Preußen kann in mehrere Entwicklungsabschnitte gegliedert werden. Bis 1842 wurden ausschließlich Privatbahnen nach Vergabe staatlicher Konzessionen auf der Grundlage des Eisenbahngesetzes von 1838 gebaut. 1843 bis 1847 erlebte der Privatbahnbau mit staatlichen Subventionen durch Beteiligung am Anlagekapital oder Übernahme der Zinsgarantie einen Höhepunkt. Bis 1848 unterstanden die Eisenbahnangelegenheiten dem Finanzministerium. In der Phase von 1848 bis 1862 beginnt der Bau von Staatsbahnen und die Bildung von Liniennetzen. Privatbahnen werden schrittweise in Staatsbesitz überführt. Von 1863 bis 1877 kommt es unter Strousberg zu einem neuen Höhepunkt des Privatbahnbaus. Auf Dauer waren aber die Privatbahnen dem ansteigenden Verkehrsbedarf nicht gewachsen. Als staatliches Ordnungsinstrument wurde durch das Reichseisenbahngesetz vom 16. Juni 1874 das Reichseisenbahnamt eingerichtet. Ab 1877 kam es zu einer umfassenden Verstaatlichung der privaten Eisenbahngesellschaften und Einführung von Sekundär-Bahnen unter der Regie des Ministers von Maybach.
Die Anfänge des Eisenbahnbaus in Preußen. Teil II
Bautechnik ; 77 , 4 ; 266-277
2000
12 Seiten, 6 Bilder
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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