Bis 1993 waren die damaligen Deutschen Staatsbahnen, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Reichsbahn, sogenannte Behördenbahnen. Die Bahnen konnten somit im Rahmen ihres Aufgabenbereichs alle hoheitlichen Aufgaben selbst erledigen. Mit der Gründung der Deutschen Bahn AG im Jahre 1994 wurden die beiden Staatsbahnen zusammengelegt. Die hoheitlichen Aufgaben wurden per Gesetz dem neu geschaffenen Eisenbahn-Bundesamt übertragen. Das Amt ist eine einstufige Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen. Es gliedert sich in die Zentrale mit Sitz in Bonn und in 15 Außenstellen. In der Zentrale übernimmt nach § 4 Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz das Referat 21 die Bauaufsicht, Zulassungen und die Überwachung der IOHM-Anlagen der Eisenbahnen des Bundes sowie die Landeseisenbahnaufsicht. Die Zulassungen und Zustimmungen im Einzelfall zu neuen Bauprodukten und Bauarten sowie eisenbahnspezifischer Bauprodukte und Bauarten im Tunnel-, Fels-, Grund- und Erdbau, im Konstruktiven Ingenieurbau sowie im Oberbau werden im Büro München des Referats 21 bearbeitet. Im Beitrag erläutert der Autor die Verwaltungsvorschrift über die Bauaufsicht im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau (BAU) des Eisenbahn-Bundesamtes und beschreibt Beispiele, die eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall erforderlich gemacht haben. Diese betreffen den Einsatz geokunststoffbewehrter Tragschichten auf pfahlartigen Trageelementen, die Verbreiterung bestehender Eisenbahnstrecken durch geokunststoffbewehrte Steilböschungen sowie die Querung von Altbergbauhohlräumen mittels Geokunststoff-Überdeckung.


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    Titel :

    Einsatz von Bauprodukten und Bauarten im Bereich der Eisenbahnen des Bundes


    Beteiligte:
    Hubal, H. (Autor:in)


    Erscheinungsdatum :

    1999


    Format / Umfang :

    3 Seiten



    Medientyp :

    Aufsatz (Konferenz)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch