Zunaechst wird ueber die Forschung und Entwicklung laermarmer Fahrzeuge kurz berichtet. Es wurde eine bundeseinheitliche Definition des Begriffes 'laermarmes Kraftfahrzeug' vom Bundesverkehrs- und vom Bundesinnenminister sowie den deutschen Nutzfahrzeugherstellern und dem Verband der Automobilindustrie fuer Lastkraftwagen erarbeitet und abgestimmt. Die Definition soll in die StVZO eingefuegt werden. Fuer Hinweise der Werbung auf eine niedrige Geraeuschemission bestimmter Kfz gibt es in letzter Zeit Beispiele. Es wird die Auffassung vertreten, dass hier der Staat einen Beitrag leisten kann indem oeffentlichkeitswirksam auf besonders umweltfreundliche Kraftfahrzeugmodelle hingewiesen wird oder die Modelle gar mit Auszeichnungen versehen werden. Wuerden darueber hinaus oeffentliche Kraftfahrzeughalter (Behoerden, oeffentliche Einrichtungen) beschliessen, kuenftig nur 'laermarme' Fahrzeuge einzusehen, so wurde eine Nachfrage ausgeloest, der sich die Hersteller bei ihren Produktionsentscheidungen kaum entziehen koennten. Derzeit laufen Erprobungen bei der Post und bei der Bundeswehr. Es wird ueberlegt ,auf welche Weise der Kauf solcher Fahrzeuge fuer den privaten Erwerber wirtschaftlich guenstiger gestaltet werden kann.
Laermarme Kraftfahrzeuge - Moeglichkeiten staatlicher Foerderung
Low-noise vehicles: possibilities of government subsidisation
1983
4 Seiten, 6 Quellen
Aufsatz (Konferenz)
Deutsch
Laermarme Kraftfahrzeuge mit Arbeitsaufbauten
Kraftfahrwesen | 1988
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