Die hier im Wortlaut wiedergegebene 1. Eisenbahn-Gefahrgut-Aenderungsverordnung und ihre Begruendung vom 22.6.1983 (BGB1.IS 789) und die Neuverordnung der Gefahrgutverordnung Eisenbahn vom 22.6.1983 (BGB1. IS 827) werden hiermit bekanntgegeben. Neu gefasst sind u.a. die Zulassung zur Befoerderung, die Sicherheitspflichten und die Ausnahmen, die Baumusterzulassung von Tankcontainern und Kesselwagen, das Lagern von Versandstuecken, der kombinierte Verkehr usw. Bund, Laender und Gemeinden werden durch diese, die neuesten sicherheitstechnischen Erkenntnisse beruecksichtigende Verordnung nicht mit zusaetzlichen Kosten belastet, das allgemeine Preisniveau duerfte sich nicht erhoehen. (Buehn)


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    Titel :

    1. Eisenbahn-Gefahrgut-Aenderungsverordnung vom 22. Juni 1983 (BGB1.I S 789)


    Weitere Titelangaben:

    First modifying order to the Dangerous Goods Order Railway from June, 22th 1983 (BGBl.I S 789)


    Beteiligte:
    Zemlin (Autor:in)

    Erschienen in:

    Verkehrsblatt ; 37 , 16 ; 360-368


    Erscheinungsdatum :

    1983


    Format / Umfang :

    9 Seiten, 1 Quelle


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch