Fahrzeuge, die nicht am oeffentlichen Verkehr teilnehmen, sondern nur innerbetrieblich im Werksverkehr eingesetzt werden, muessen auch nicht von behoerdlich zugelassenen Sachverstaendigen sicherheitstechnisch geprueft werden. Die neu in Kraft tretende Unfallverhuetungsvorschrift VBG 12 schreibt in diesem Falle eine Ueberpruefung durch Sachkundige vor, so dass diese meist im eigenen Hause durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter durchgefuehrt werden kann. In einem Merkblatt des Hauptverbandes der Berufsgenossenschaften sind die Kontrollpunkte getrennt danach aufgefuehrt, ob sie vom Fahrer oder vom Sachkundigen vorzunehmen sind. Jedenfalls muessen die Pruefungen dokumentiert werden. (Wied)
Sachkundige pruefen Fahrzeuge des innerbetrieblichen Verkehrs
Maschinenmarkt, Würzburg ; 85 , 92 ; 1916-1917
1979
2 Seiten, 1 Bild, 1 Quelle
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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