Zum 1.1.1980 traten Neuregelungen im Bereich des Gesetzes ueber technische Arbeitsmittel in Kraft. Gegenueber bisher gueltigen Fassungen besagen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften u.a.: Einbeziehung aller ueberwachungsbeduerftiger Anlagen nach Pa 24 der Gewerbeordnung in den Geltungsbereich des Gesetzes, Erwaehnung des GS-Zeichens im Gesetz mit Massgaben, Aufnahme medizinisch-technischer Geraete in das Gesetz und gleichzeitig in Pa 24 der GewO., Einbeziehung aller Teile soweit sie technische Betriebsmittel im Sinne der EG-Niederspannungsrichtlinie sind, mit Ausdehnung der Schutzziele. Mit der 'Gemeinsamen Erklaerung' soll die Moeglichkeit geschaffen werden, beim Handel befindliche Bestaende eines durch rechtsgueltige Untersagungsverfuegung als sicherheitstechnisch mangelhaften Geraetes vom weiteren Vertrieb auszuschliessen.


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    Titel :

    Gesetz ueber technische Arbeitsmittel (Geraetesicherheitsgesetz) und 'Gemeinsame Erklaerung' von Industrie und Handel


    Weitere Titelangaben:

    The law about technical implements (implementation safety law) and 'joint declaration' of industry and commerce


    Erschienen in:

    ZVEI-Mitteilungen ; 24 ; 10-11


    Erscheinungsdatum :

    1979


    Format / Umfang :

    2 Seiten


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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