Fernsteuerzentralen haben sich als geeignete Einrichtungen bewaehrt, um operative Aufgaben in einem Bereich, der ausserhalb der bekannten 6,5 km Stellentfernung liegt, zu zentralisieren. Die Grenzen der Fernsteuerung sind bedingt durch die Beanspruchung des zentralen Fahrdienstleiters (Fdl). Mit einer Betriebssteuerzentrale (BSZ) kann erreicht werden, dass ein zentraler Fdl von den Regelbedienungen einschliesslich der dazugehoerigen bahnhofsbezogenen Dispositionen entlastet wird. Diese komplexen Aufgaben koennen nur noch mittels Prozessrechner geloest werden. Auch groessere BSZ sind nicht in der Lage, im Sinne der heutigen Zugueberwachungen (Zue) grossraeumig zu disponieren, d.h. es werden neben BSZ weiterhin die Zue im Rahmen der Betriebsleitstellen bleiben muessen. Die RZue (rechnerunterstuetzte Zugueberwachung) ist ein geschlossenes Informationssystem, saemtliche Dispositionen verbleiben beim Zue-Beamten. Es ist unabhaengig von anderen geplanten Systemen wie ITS, IFS und Betriebssteuerzentralen. Der Informationsaustausch mit anderen Systemen ist jedoch gewaehrleistet.
Signaleinrichtungen fuer Betriebsleit- und -steuersysteme
Signal und Draht ; 70 , 7/8 ; 149-163
1978
14 Seiten, 14 Bilder, 17 Quellen
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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