Wer unbefugt ein Gewässer verunreinigt oder sonst dessen Eigenschaften nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB
Wasserwirtschaft in der gewerblichen Schifffahrt ; Kapitel : 13 ; 127-131
2021-09-30
5 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch
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