Ausgangspunkt einer technisch angemessenen Begutachtung, also bzgl. der Frage, ob sämtliche Schäden, die am Anspruchstellerfahrzeug geltend gemacht werden, auch schadenzugehörig sind, ist die sog. Kompatibilitätsanalyse. Ihr Ergebnis entscheidet u. a. auch den (für die Wahrnehmbarkeitsproblematik) nicht unwesentlichen Anstoßwinkel der Kfz zum Zeitpunkt der Erstberührung und des Hauptimpulsaustausches. Da ja das Kapitel 6.3 im Ergebnis einen nicht unbeachtlichen Einfluss einer evtl. Fahrzeugverzögerung im Kollisionsverlauf lieferte, ist vom Unfallanalytiker im Vorfeld zu prüfen, ob sich über die Bodenstandshöhen der zuordenbaren Schäden Hinweise für einen gebremsten Zustand des unfallverursachenden Kfz finden lassen.
Kompatibilitätsanalyse
2012-07-07
16 pages
Aufsatz/Kapitel (Buch)
Elektronische Ressource
Deutsch