Die Monopolkommission hat ihr 76. Sondergutachten mit dem Titel „Wettbewerbspolitische Baustellen" im August 2017 vorgelegt. In diesem Gutachten beschäftigt sie sich mit wettbewerbspolitischen Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Eisenbahnen.Sie setzt sich mit dem neuen Eisenbahnregulierungsgesetz auseinander und zeigt die Verbesserungen für die Rechtsanwendung durch die Bundesnetzagentur, aber auch die Defizite der neuen rechtlichen Vorgaben. Das Gutachten enthält Vorschläge zum Abbau von Wettbewerbshindernissen bei den Tarif- und Vertriebskooperationen sowie bei den Anreizsystemen zur Verbesserung der Pünktlichkeit im Nahverkehr. Sofern im Fernverkehr ein integraler Taktfahrplan eingeführt wird, sollte dieser wettbewerblich ausgestaltet sein. Außerdem sollte eine transparente Kosten-Nutzen-Bilanz für die Bahn sowie die mit ihr konkurrierenden Verkehrsträger erstellt werden, damit öffentliche Mittel dort eingesetzt werden, wo sie den besten Ertrag bringen.


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