Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    §§ 305 Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 31 MÜ, >> Property Irregularity Report — PIR << - 1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens sind gemäß § 305 Abs. 2 BGB in den Vertrag einbezogen, wenn der Flug online gebucht wurde, der Fluggast dabei ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen wurde und er die Möglichkeit hatte, die AGB während des Buchungsvorgangs einzusehen, bevor er die Buchung per Mausklick bestätigt. . 2. Es verstößt nicht gegen das Transparenzgebot, wenn die ständige zustellungsfähige Anschrift des Luftfahrtunternehmens, an die der Kunde Schadensmeldungen zu richten hat, am Ende des AGB-Textes unter der letzten AGB-Ziffer angeben ist. . 3. Eine Klausel, die eine Schadensanzeige binnen einer Woche vorschreibt, setzt nicht voraus, dass der Fluggast die Frist schuldhaft versäumt oder sie auch nur gekannt hat. Die Frist ist von einem berechtigten Interesse des Luftfahrtunternehmens


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2013



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Lokalklassifikation FBR:    jur 001 za / jur 765 za