2 Kündigt der Anspruchsgegner dem Anspruchsteller gegenüber eine Aufklärung des Schadens an und unterbleibt eine solche Aufklärung, löst der schadenver-ursachcnde Frachtführer ähnlich einer Selbstmahnung die sekundäre Darlegungslast selbst aus - LG Mannheim, 3.3.2011 - 23 O 110/10
Transportrecht ; 34 , 11
2011
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
RVK: | PE 100 | |
BKL: | 86.71 Verkehrsrecht | |
Lokalklassifikation FBR: | jur 001 za / jur 765 za |
Die sekundäre Behauptungslast des Frachtführer
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|DataCite | 1970
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Tema Archiv | 2003
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