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    Titel :

    2 Kündigt der Anspruchsgegner dem Anspruchsteller gegenüber eine Aufklärung des Schadens an und unterbleibt eine solche Aufklärung, löst der schadenver-ursachcnde Frachtführer ähnlich einer Selbstmahnung die sekundäre Darlegungslast selbst aus - LG Mannheim, 3.3.2011 - 23 O 110/10


    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2011



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch



    Klassifikation :

    RVK:    PE 100
    BKL:    86.71 Verkehrsrecht
    Lokalklassifikation FBR:    jur 001 za / jur 765 za