Der erstmalige Einsatz von Fachkräften für Arbeitssicherheit in Deutschland ist nicht belegt. 1948 wurde die erste Richtlinie über den Einsatz von Sicherheitsingenieuren erlassen. Seit 1974 besteht das Gesetz zur Arbeitssicherheit. Das ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) beschränkt sich auf Grundvorschriften und kann betriebszogen und flexibel vollzogen werden. Der Arbeitgeber ist der Verantwortliche für den Arbeitsschutz. Der Aufgabenkatalog für Betriebsärzte geht ausdrücklich über den Auftrag zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten hinaus und schließt sonstige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren mit ein. Arbeitsunfälle haben sich deutlich verringert im Laufe der Jahre, dagegen ist die Zahl der Berufskrankheiten gestiegen. Erfolge in der Unfallverhütung sind deutlich, gesundheitliche Gefährdungen bei der Arbeit und sonstige Erkrankungen nehmen aber drastisch zu.
25 Jahre Arbeitssicherheitsgesetz
Eine Erfolgsgeschichte?
Sicherheitsingenieur ; 12 ; 20-25
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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