Durch die Umsetzung der EU-Aufzugsrichtlinie in nationales Recht ändern sich auch die Anforderungen, die bei der Inbetriebnahme von Aufzügen zu berücksichtigen sind, wobei insbesondere die Vorgehensweise von den Änderungen betroffen ist. Gegenüber früheren Bestimmungen beziehen sich die neuen Regelungen auf alle Phasen der Lebenszeit eines Aufzuges, von der Konstruktionsphase bis zur Verschrottung. In tabellarischer Form und mittels Stichworten werden die Fundstellen aufgeführt und auf Änderungen verwiesen. Es wird ebenfalls kenntlich gemacht, ob bei dem jeweiligen Stichwort auch die Maschinen-Richtlinie relevant ist oder nicht.
Veränderungen bei den materiellen Anforderungen auf Grund der Umsetzung der EU-Aufzugsrichtlinie 95/16/EG in nationales Recht durch die Neufassung der AufzV und die 12. GSGV
Lift-Report ; 25 , 4 ; 101-106
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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