Elektronische Zahlungssysteme im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) erfordern die Erfassung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten. Die Datenschützer haben dagegen jedoch hohe rechtliche Hürden aufgebaut. Die Dateien müssen zur Erfüllung des vertraglichen Zwecks notwendig und vom Umfang her angemessen sein. Zulässig ist die personenbezogene Erfassung von Wegstrecken und die Weitergabe an die Bank zum Zwecke der Abrechnung. Verboten ist jedoch die Weitergabe dieser Daten an die Verbünde, da für deren Zwecke das reine Zahlenwerk ohne Personendaten ausreicht.
Datenschutz und elektronische Zahlungsmedien im ÖPNV
Was zu beachten ist beim Einsatz von Ticket-Systemen
Der Nahverkehr ; 17 , 3 ; 16-21
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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