Das im April 1998 in Kraft getretene Energiewirtschaftsgesetz, das eine Marktöffnung im Energiebereich ermöglichte, sieht keine gesetzliche Regelung für den Netzzugang vor. Dies ist Verhandlungssache zwischen Netzbetreibern und Netznutzern. Hilfreich für die Erstellung solcher Regelungen sind Vergleiche zu anderen Märkten (hier Telekommunikation und Eisenbahn) und ausländischen Strommärkten. Als problematisch für die deutsche Elektrizitätswirtschaft wird nämlich die Tatsache angesehen, daß der Netzzugang auf Vertragsbasis erfolgt und nur vage definierte Antidiskriminierungsstandards enthält. Diese und andere Schwachstellen hofft man im Rahmen der Neuverhandlungen zur "zweiten Auflage" der Verbändevereinigung zu bereinigen und damit eine echte Liberalisierung zu erreichen.
Netzzugang in Deutschland im internationalen Vergleich
Energiewirtschaftliche Tagesfragen ; 49 , 7 ; 446-451
1999-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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