Asbestfasern können Krebs und Asbestose verursachen. Die in asbestbelasteten Umgebungen tätigen Mitarbeiter sind entsprechend dem "Stand der Technik" zu schützen. Hinsichtlich des Atemschutzes gibt es klare Vorschriften und Regeln, während beim Körperschutz lediglich nach Typ 5 zertifizierte Chemikalienschutzkleidung (staubdicht) verlangt ist. In hochkonzentrierten Asbestfaserumgebungen können große Fasermengen solche Anzüge durchdringen und sich in Haut, Haaren und Unterbekleidung des Trägers festsetzen. Nachweislich lassen sich diese festgesetzten Fasern auch durch intensive Reinigungsvorgänge nicht vollständig beseitigen, und es besteht die Gefahr einer Sekundärinhalation. In asbestfaserbelasteten Umgebungen müssen daher Schutzanzüge getragen werden, die in etwa die gleiche Dichtigkeit aufweisen wie Atemschutzmasken.
Asbestentsorgung: Körper- und Atemschutz sind gleich wichtig
Technische Überwachung ; 40 , 7/8 ; 47-49
1999-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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