Behörden und Mitarbeiter mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben im Umweltschutz, die unter behördlicher Aufsicht stehen sind verpflichtet über Umweltinformationen Auskunft zu erteilen. Bürger, private Organisationen und die Presse haben an diesen Informationen großes Interesse. Die europäische Richtlinie von 1990, die seit 1994 auch für deutsches Recht gilt, verleiht dieser Verordnung Nachdruck. Deutsche Gerichte haben diese Richtlinie sehr eng ausgelegt. Dem Informationsanspruch sind demnach Fragen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nachzuordnen. Auch über laufende behördliche Genehmigungsverfahren, Beratungen und Wertungen besteht Offenbarungspflicht.
Anspruch auf Umweltinformationen
Umwelt ; 10 ; 30-31
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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