Unternehmen der nichtchemischen Industrie, wie Handelsunternehmen und Anlagenbauunternehmen, weisen im Umgang mit Gefahrgütern noch erhebliche Defizite auf. Diese beiden Branchen versenden oder übergeben zum Transport kleinere Mengen an Gefahrstoffen. Dabei werden die Vorschriften und Rahmenbedingungen zum Gefahrguttransport nicht ausreichend beachtet. So werden Begleitpapiere zum Transport nicht richtig ausgefüllt, Verpackungen sind ungeeignet oder die Kennzeichnung am Versandstück fehlt. Ausnahmeverordnungen, die für diese beiden Branchen gelten sind für die vor Ort Tätigen oft schwer durchschaubar. Der Text erläutert ein Stufenkonzept mit dem diese Verordnungen veranschaulicht werden und Mängel beim Umgang mit Gefahrgut weitgehend ausgeschlossen werden können.
Gefahrgutrecht
Relevanz der Vorschriften in Industrie und Handel
Umwelt ; 10 ; 22-23
1999-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Gefahrstoff , Verpackung , Gefahrgut , Transport , Gesetz , Vorschrift
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SLUB | 1999
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