Bei der Behebung einer Störung des Eisenbahnbetriebes, beispielsweise einem Brand auf Bahnstrecken, ist die Zusammenarbeit von Deutscher Bahn AG, Feuerwehren und Rettungsdiensten gesetzlich und durch Zusatzvereinbarungen zwischen DB AG und den 16 Bundesländern geregelt. Aufgaben der DB AG sind unter anderem Materialbereitstellung und Informationsbereitstellung, schnelle Verständigung der örtlichen Feuerwehren und Unterhaltung von Notfalleitstellen, während die Feuerwehren sich verpflichten, innerhalb von 15 min nach Verständigung am Einsatzort zu sein.
Bahnbrandschutz: Zusammenarbeit vereinbart
UB - Unabhängige Brandschutzzeitschrift ; 49 , 6 ; 20
1999-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Brandschutz , Kommunikation , Brandbekämpfung , Bahnanlage , Gesetz , DB AG
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