Bei der Behebung einer Störung des Eisenbahnbetriebes, beispielsweise einem Brand auf Bahnstrecken, ist die Zusammenarbeit von Deutscher Bahn AG, Feuerwehren und Rettungsdiensten gesetzlich und durch Zusatzvereinbarungen zwischen DB AG und den 16 Bundesländern geregelt. Aufgaben der DB AG sind unter anderem Materialbereitstellung und Informationsbereitstellung, schnelle Verständigung der örtlichen Feuerwehren und Unterhaltung von Notfalleitstellen, während die Feuerwehren sich verpflichten, innerhalb von 15 min nach Verständigung am Einsatzort zu sein.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Bahnbrandschutz: Zusammenarbeit vereinbart


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    1999-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







    Vogt electronic AG: Sozialplan vereinbart

    British Library Online Contents | 2009


    OLED-Displays: Strategische Kooperation vereinbart

    British Library Online Contents | 2012