Mit der Bahnreform mußte das zuvor übliche Procedere für die Finanzierung der Schienenwegeinvestitionen erheblich verändert werden. Der DB AG obliegen alle sich aus der Eigentümerfunktion ergebenden Rechte und Pflichten, insbesondere die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur sowie die Bauherrenfunktion bei Investitionsmaßnahmen. Der Bund finanziert sowohl Ersatzinvestitionen als auch Neu- und Ausbaumaßnahmen mit zinslosen Darlehen oder Baukostenzuschüssen. Die für die veränderten Bedingungen der Investitionsfinanzierung erforderlichen Institutionen und das Regelwerk mußten in den Jahren 1994 und 1995 neu aufgebaut werden. Inzwischen funktioniert das Zusammenwirken der Beteiligten DB AG, Eisenbahn-Bundesamt und Bund reibungslos und gestaltet sich sehr effizient.
Finanzierung der Verkehrsprojekte
BahnReport '98 ; SH 98 ; 11-15
1998-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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