Meldung "Bremse in Ordnung", für sichere Betriebsführung. 3 Richtlinien als Grundlage: DS 300 EBO, DS 408 FV, DS 915 01 Bremsen im Betrieb prüfen und warten. Qualifizierung der Bremsprobeberechtigten. Volle Bremsprobe: Kontrolle der Bremsen am gesamten Wagenpark (2-3 Gänge entlang des Zuges! ). Sie ist auszuführen bei neu gebildeten Zügen, länger als 24 Stunden abgestellte Züge, bei Unregelmäßigkeiten, Gefällestrecken. Angabe, welche Prüfaufgaben anfallen. Vereinfachte Bremsprobe: Feststellung, ob alle Fahrzeuge an Hauptluftleitung angeschlossen sind. Voraussetzung: volle Bremsprobe erfolgte, werden neue Fahrzeuge zugestellt, so ist der Zustand dieser Bremsen zu prüfen. Wendebremsprobe: erleichterte Form vereinfachter Bremsprobe, Sonderform: mit zentraler Bremsanzeigeeinrichtung.
"Bremse in Ordnung"
FIT Trainingsthema
Deine Bahn ; 25 , 2 ; 107-110
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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