Ein Lärmpegel von mehr als 85 dB(A) kann bereits zu Dauerhörschäden führen, zumindest tritt eine vorübergehende "Vertäubung" ein. Es gilt nun, Vertäubung und Hörschäden durch einen geeigneten Gehörschutz zu vermeiden, gleichzeitig aber auch sicherzustellen, daß die Rottenwarnsignale und andere Hinweise auf mögliche Gefahren uneingeschränkt aufgenommen werden können. Gehörschutzstöpsel haben sich dabei am geeignetsten erwiesen. Vor der Arbeitsaufnahme sind jedoch stets Hörproben durchzuführen. Bei lärmfreien Baustellen gilt der Grundsatz "offenes Ohr".
Individueller Gehörschutz im Gleisbau
Individueller Gehörschutz im Gleisbau ; 5-6 ; 70-71
1998-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lärm , Gehörschutz , Arbeitsschutz , DB AG , Gleisbau
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