Durchfahrende sowie wieder anfahrende Züge müssen aufgrund bisheriger Unfälle strenger überwacht werden, um zu vermeiden, daß sie erst am Halt zeigenden Ausfahrsignal zwangsgebremst werden. Ein- und durchfahrende Züge unterliegen daher nach Passieren des 1000-Hz-Magneten einer restriktiven Geschwindigkeitsüberwachung, von der sich der Lokführer nur bei Fahrt zeigendem Ausfahrsignal befreien kann. Diese restriktive Überwachung wird auch bei beginnenden oder wendenden Zügen wirksam, die vorher keinen 1000-Hz-Magneten passiert haben und somit "kalt" sind.
Die Geschwindigkeitsüberwachungsfunktion
Die Geschwindigkeitsüberwachungsfunktion ; 5-6 ; 60-66
1998-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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