Für die Gleichwertigkeit eines ehemaligen DDR-Abschlusses mit einem bundesdeutschen Abschluß genügt Niveaugleichheit des Abschlusses. Deshalb steht eine besondere Ausrichtung der Ausbildung auf das Wirtschafts- und Gesellschaftssystem der damaligen DDR der Feststellung der Gleichwertigkeit nicht im Wege.
Anerkennung von ehemaligen DDR-Abschlüssen
(Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 10. Dezember 1997; Az.: 6 C 10.97)
Grundlagen der Weiterbildung ; 9 , 3 ; 133-136
1998-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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