Beschäftigte des Arbeitsamts und der Börse wurden nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 37 "Bildschirmarbeit" mindestens zweimalig untersucht. Es bestehen Zusammenhänge zwischen den Arbeitsbedingungen (Dauer der täglichen Bildschirmarbeit, psychische Belastung) und Gesundheitsproblemen (augenbezogene Beschwerden, Sehkraftverschlechterung), Kausalität ist nicht herzustellen.
Betriebsärztliche Untersuchungen bei Bildschirmarbeitern
1998-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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