Sie ist bislang nur wenig diskutiert worden, obwohl die Gefahrstoffermittlung an der Spitze betriebsbezogener Vorschriften der VO steht und Ausgangspunkt aller Maßnahmen des betrieblichen Gefahrstoffschutzes bildet. Um wirksam schützen zu können, muß bekannt sein, welche Gefährdungen abzuwehren sind. Umsetzung des Grundsatzes mit vielen Problemen behaftet. Ausführungen sollen Hilfestellung bei Umsetzung der Ermittlungspflichten geben. Wege aufgezeigt, um an Informationen über gefährliche Eigenschaften von Arbeitsstoffen zugelangen. Auch Angaben im Sicherheitsdatenblatt und Gefahrenkennzeichnung können unvollständig sein. Betriebsrat kann durch Mitbestimmungs-, Überwachungs- und Informationsrechte Beitrag zum Gefahrstoffmanagement leisten.
Die Gefahrstoffermittlungspflicht nach § 16 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung
Arbeitsrecht im Betrieb ; 18 , 10 ; 573-580
1997-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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