Gesetz zur Umsetzung EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien dient Europarecht umzusetzen und Arbeitsschutzrecht effizienter zu gestalten. Aus Vorschriften ergeben sich detaillierte Verhaltens- und Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers gegenüber einzelnen Arbeitnehmern, Belegschaft und Betriebsrat. Wirkung und Gebrauch von Gefahrstoffen sind ständig zu überprüfen und am Stand der Technik auszurichten. Bei Übertragung der Pflichten auf Führungskräfte oder Beauftragte verbleibt Auswahl-, Überwachungs- und Organisationsverantwortung beim Arbeitgeber.
Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Gefahrstoffen
Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 3 ; 75-78
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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