Gesetz zur Umsetzung EG-Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz und weiterer Arbeitsschutz-Richtlinien dient Europarecht umzusetzen und Arbeitsschutzrecht effizienter zu gestalten. Aus Vorschriften ergeben sich detaillierte Verhaltens- und Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers gegenüber einzelnen Arbeitnehmern, Belegschaft und Betriebsrat. Wirkung und Gebrauch von Gefahrstoffen sind ständig zu überprüfen und am Stand der Technik auszurichten. Bei Übertragung der Pflichten auf Führungskräfte oder Beauftragte verbleibt Auswahl-, Überwachungs- und Organisationsverantwortung beim Arbeitgeber.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Pflichten des Arbeitgebers beim Umgang mit Gefahrstoffen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 51 , 3 ; 75-78


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch