Gegenwärtig hat Arbeitnehmer kein Eigentum am Arbeitsplatz. Es liegt in Händen des Unternehmers. Zur Jahrtausendwende kündigt sich Zeitalter der Informationsgesellschaft an. Mit Computern, Informations- und Kommunikationstechnologie vereinigen sich Information und Materie auf höherer Stufe. Das Unternehmen ist als Organismus zu betrachten. Die einzelnen werden in gesellschaftlichen Zusammenhang einbezogen, muß auch Teilhaberrechte des Eigentums betreffen. These, wenn Information und Verantwortung sich verbreiten, so muß auch Eigentum zu allen kommen.
Miteigentum am Arbeitsplatz
Erfordert der Übergang zur Informationsgesellschaft ein neues Eigentumsverständnis?
Arbeitsrecht im Betrieb ; 17 , 3 ; 160-164
1996-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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