Der Regierungsentwurf hält sich an den flexiblen Ansatz der zugrundeliegenden EU-Richtlinie, versucht sich aber auch an den bewährten und durch die Rechtsprechung bereits präzisierten Regelungen des BetrVG zu orientieren. Daneben wird das ArbGG in der Weise ergänzt, daß Streitigkeiten aus dem neuen Gesetz von der Arbeitsgerichtsbarkeit zu entscheiden sind.
Gesetzesentwurf Euro-Betriebsräte
Personalwirtschaft ; 23 , 7 ; 41-42
1996-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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