Das EuGH-Urteil vom Dez. 1995, wonach die deutsche Geringfügigkeitsregelung (1996: mtl. bis 590 DM und bis 15 Std. wöchentlich, Paragraph 8 SGB IV; 590-Mark-Jobs) europäischem Recht nicht widerspricht, hat die Diskussion über einen möglichen Wegfall dieser Grenzen aktualisiert. Die von der Bundesregierung 1987 und 1992 veranlaßten Studien haben nach der letzten Erhebung ergeben, daß der Anteil der geringfügig Beschäftigten am gesamten Arbeitsvolumen der Erwerbstätigen 4,8 % (1987 = 4,5 %) in den alten und 2 % in den neuen Bundesländern geschätzt wird. Diese Zahlen widerlegen oder schwächen allgemeine Befürchtungen erheblich ab und erfordern eine differenzierte Betrachtung darüber, für wen eine solche Regelung weiterhin sinnvoll ist.
Geringfügigkeitsregelung
Differenzierte Betrachtung
Bundesarbeitsblatt ; 96 , 6 ; 9-16
1996-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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