Ab Oktober 96 wird der Bauherr mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen zum verantwortlichen Abfallerzeuger seiner Baustelle. Es wird dargelegt, inwieweit sich durch das KrW-/AbfG die Rahmenbedingungen für Bauherrn als Abfallerzeuger verändern. Zum Schutz vor Regressansprüchen ist der Bauherr gut beraten, wenn er einen Fachingenieur hinzuzieht, der Schadstoffe identifiziert, rechtssichere und gutachterliche Bewertung der Ergebnisse garantiert, synergetische Sanierungs- u. kostensparende Entsorgungskonzepte plant u. die Ausschreibung übernimmt.


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    Titel :

    Wertstoff Abfall


    Untertitel :

    Ab dem 01.01.96 haftet der Bauherr für die korrekte Entsorgung seiner Bauabfälle


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deutsche Bauzeitung ; 130 , 3 ; 124-128, 130


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    7 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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