Es wird eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) München besprochen, bei dem die klagende Firma die von ihr gelieferte Standardsoftware an die Bedürfnisse des beklagten Unternehmens angepaßt hatte und hierfür eine Vergütung verlangte, obwohl die Software nicht ordnungsgemäß funktionierte. Ergänzend sind die für die OLG- Entscheidung maßgeblichen Gesetzestexte des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Kauf- und Werkvertrag angeführt.
Standardsoftware: Hersteller ist zur Nachbesserung verpflichtet
Computerwoche ; 23 , 9 ; 96
1996-03-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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