Gestaltung der Rechtsbeziehungen und -verhältnisse der Betriebsparteien (Arbeitgeber, Betriebsrat) in den Grenzen des Betriebsverfassungsrechts (B) durch autonomes Recht. Probleme treten auf, weil die Regelungen oft nicht auf dem Text des B, sondern auf Auslegungs- und Abgrenzungstheorien des Bundesarbeitsgerichts basieren. Ziel: Klarheit über Rechtsmaterie schaffen. Kollektive Zusammenarbeit auf betrieblicher, Unternehmens- und Konzern-, überbetrieblicher Ebene. Formen: Betriebsvereinbarung (BV), Spruch der Einigungsstelle, Sozialplan, Interessenausgleich, Betriebsabsprache, betriebliche Übung, Gesamtzusage u.a. Gestaltung und Rechtswirksamkeit und Grenzen der BV. Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen, Geltungsdauer und Kündigung. Checkliste für BV.


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    Titel :

    Betriebliche Einigungen und ihre rechtliche Bedeutung


    Untertitel :

    Vertrag ist Vertrag - und Betriebsvereinbarung ist Betriebsvereinbarung



    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 24 , 10 ; 631-635


    Erscheinungsdatum :

    1996-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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