Neukonzeption der Leistungen für Dritte (LfD), neue Systeme des Kosten- und Leistungskatalogs, Einsatz ab 1.1.97. Definition "Dritte". LfD: außerhalb der Regelleistung (Beförderung, Trassennutzung u. a.) in Höhe von etwa 2 Mrd DM (Betrag ansteigend) erbrachte heterogene Leistungen wie: Beseitigung von Schäden, Leistungen nach Verträgen, Leistungen mit Kostenbeteiligung Dritter. Ziel: Transparenz des Abrechnungsganges, Integration in bestehendes Rechnungswesen, Vollständigkeit der Erfassung u. a. Kostenkatalog: Synchronisierung Kostenrechnung - Fakturierung, funktionsorientierte Bewertung von LfD, Orientierungshilfen für Pauschalvereinbarungen. Neue Kundenauftrags-Ergebnisrechnung, Darstellung der Kosten und Erlöse. Schulungsangebote für LfD-Mitarbeiter.
Leistungen für Dritte
Im Blickpunkt des Controlling und Management
Deine Bahn ; 24 , 9 ; 526-529
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.