Nach der EG-Bauprodukten-Richtlinie genügt der einmalige Nachweis der Brauchbarkeit der Bauprodukte (BP), um sie in allen Ländern verwenden zu können. In der nationalen Regelung (MBO, Musterbauordnung) erfolgten für geregelte und nichtgeregelte BP neue Festlegungen. Gegenwärtig bestehen die näher beschriebenen baurechtlichen Verwendbarkeitsnachweise für Abdichtmittel für Auffangwannen, Innenbeschichtungen und Auskleidungen von Behältern. Diese Hersteller der BP können ihre BP mit dem Ü-Kennzeichen versehen, wenn eine anerkannte Zertifizierungsstelle ein Übereinstimmungszertifikat ausgestellt hat.
Bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise für Abdichtungsmittel von Auffangwannen, Innenbeschichtungen und Auskleidungen von Behältern im Bereich der Lagerung wassergefährdender Stoffe
DIN-Mitteilungen ; 75 , 10 ; 671-674
1996-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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