Das Isolationsmaterial weist einen Körper aus Schaumstoff oder aus Faserwerkstoff als Kern auf, der allseitig und flächig anliegend mit einer als Gewebe, Vlies oder Folie ausgebildeten Kaschierung umgeben ist, wobei das Kaschiermaterial mindestens die Brennbarkeitsstufe S4, mindestens die Rauchentwicklungsklasse SR2 und mindestens die Tropfbarkeitsklasse ST2 aufweist. *** Dritte beziehen über Herausgeber ***
GM, DE 9419634 / (54) Schienenfahrzeug
B61D 017-180 / B60R 013-020 / B60R 013-080
1995-01-01
15 pages
Standard
Deutsch
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Schienenfahrzeug-Bremssteuervorrichtung und Schienenfahrzeug-Bremssteuerverfahren
Europäisches Patentamt | 2020
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