Die elektrischen Heizelemente sollen eine gezielte Erwärmung in Abhängigkeit vom Energiebedarf gewährleisten. Erfindungsgemäß sind dazu an verschiedenen Teilen oder Bereichen des Gleisabschnittes Heizelemente angeordnet, die in Abhängigkeit vom Wärmebedarf mit Spannung beaufschlagbar sind. Dabei sind die Heizelemente vorzugsweise in ihren Heizleistungen regelbar. (6 Ansprüche)
OS, DE 4325002 / (54) Anordnung zum Erwärmen von Gleisabschnitten
E01B 007-024
1995-01-01
5 pages
Standard
Deutsch
Elektrische Anlage , Glei , Weiche , Heizung
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Europäisches Patentamt | 2023
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