Problembereiche lassen erheblichen Gestaltungs- und Entscheidungsspielraum zu. Betriebs- und Personalräte von Chemisierung der Technik überrollt. Gefahrenstoff-Sektor hinsichtlich Mitbestimmung noch jungfräulich. Kaum Arbeitsgerichtsprozesse zu desen Fragen. Betätigungsfeld Betriebsräte relativ offen, Informationsrecht nutzen. Neben Kontrollrechten begründen Ermessungsspielräume Mitbestimmungsrecht. Beteiligung von Experten der konkreten Arbeitsbedingungen. Erstellung Prioritätenliste für Arbeitsbereiche. Information Arbeitnehmer über Gesundheitsgefahren.


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    Titel :

    Mitbestimmung bei Gefahrstoffen: noch viele ungenutzte Möglichkeiten



    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 16 , 10 ; 645-653


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch