Bestimmungen für die Behandlung von Wagendecken und Seilspannvorrichtungen im CIM-Verkehr. Bahneigene Wagendecken werden von der DB AG nicht mehr vorgehalten, solche anderer Eigentumsbahnen sind vom Empfänger fristgerecht zurückzugeben. Verzögerungen sind gebührenpflichtig. Für Seilspannvorrichtungen ist für die gesamte Strecke Benutzungsentgelt zu berechnen, das entweder nach Regelungen der Versandbahn oder der DB AG erhoben wird.


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    Titel :

    Bestimmungen für die Benutzung von bahneigenen Lademitteln im Güterverkehr mit ausländischen Eisenbahnen


    Beteiligte:


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch