Bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren sieht der Gesetzgeber verschiedene Rentenarten mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen vor. Diese Renten sind von ihrer Funktion her als Lohnersatz vorgesehen, wenn aus bestimmten Gründen (z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, gesundheitliche oder altersbedingte Leistungseinschränkung, reduzierte Arbeitsmöglichkeit wegen Kindererziehung in Scheidungsfällen) ein ausreichendes Arbeitseinkommen nicht mehr erzielt werden kann. Folgende Renten können aus eigener Versicherung vorzeitig erworben werden: Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, Invalidenrente, Erziehungsrente, Altersrente mit 60 Jahren, Altersrente wegen Arbeitslosigkeit mit 60 Jahren, Altersrente für Schwerbehinderte, Berufs- oder Erwerbsunfähige mit 60 Jahren sowie Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren.


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    Titel :

    Möglichkeiten eines vorzeitigen Rentenanspruchs für Frauen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Betrieb und Wirtschaft ; 49 , 12 ; 428-433


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch