Unter bestimmten Voraussetzungen tritt im Hinblick auf die Leistungen des Arbeitsamtes eine Sperrzeit ein. Sie tritt nicht ein, wenn der Arbeitslose einen wichtigen Grund hatte. Wichtige Gründe sind z.B. Krankheit, Heirat und Zuzug zum Ehepartner, Versetzung des Ehepartners an einen anderen Ort, sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber, unzulängliche Arbeitsbedingungen usw. Einige dieser Gründe, wie Verstöße gegen Gesetze oder gegen gute Sitten, Situation bei Arbeitskämpfen oder Erschweren der künftigen Ausübung des bisherigen Berufs werden erläutert.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Der "wichtige Grund" im Sperrzeitrecht gemäß AFG



    Erschienen in:

    Arbeit und Arbeitsrecht ; 50 , 1 ; 12-15


    Erscheinungsdatum :

    1995-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Wichtige Urteile

    Online Contents | 1997


    Wichtige Urteile

    Online Contents | 1996


    Wichtige Urteile

    Online Contents | 1996


    Wichtige Basi

    Mülder, Wilhelm | IuD Bahn | 2008


    Wichtige Urteile

    Online Contents | 1996